EUROGLAS

FAQ

Ihre Fragen zu den klimaneutralen Glasverpackungen - unsere Antworten.

CO₂ ist ein Treibhausgas und führt bei zunehmender Konzentration in der Atmosphäre zu einer Erwärmung des Erdklimas. Das liegt daran, dass ein größerer Anteil der Wärmestrahlung der Erde von der Schicht aus Treibhausgasen reflektiert wird. Eine zu hohe Konzentration von CO₂ in der Luft kann zu einer dauerhaften globalen Erwärmung führen und unser Ökosystem damit erheblich ins Ungleichgewicht bringen.

CO₂-Emissionen entstehen durch die Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Materialien wie Öl, Kohle und Holz. Verursacher von großen Mengen CO₂ sind Strom- und Wärmeerzeuger, die Industrie, aber auch Privathaushalte.

Eine CO₂-Kompensation ermöglicht Ihnen, die verursachten und unvermeidbaren CO₂-Emissionen, welche in der Produktion oder beim Transport Ihrer Glasprodukte entstehen, durch sogenannte Kompensationszertifikate wieder auszugleichen. 

Ziel dieser Maßnahmen ist es, die globalen CO₂-Emissionen nachhaltig zu reduzieren und die selbst „verursachte“ CO₂-Belastung wieder auszugleichen.

Zunächst muss die Menge der Emissionen des gewünschten Glasproduktes und dessen Transport mithilfe unseres CO₂-Rechners ermittelt werden.

Sobald Sie die CO₂-Emissionen mithilfe unseres CO₂-Rechners berechnet haben, müssen Sie sich für eines der internationalen Klimaschutzprojekte entscheiden, welches Sie unterstützen möchten.
Im letzten Schritt fragen Sie die gewünschte Glasverpackung und das gewünschte Klimaschutzprojekt über unser Kontaktformular an. 
Nach der eingegangenen schriftlichen Anfrage wird Ihnen unser Sales-Team in den nächsten 48 h ein Angebot über die gewünschten Glasverpackungen unterbreiten.
Sobald die Kompensationszahlung eingegangen ist, erhalten Sie von uns ein Zertifikat über die klimaneutralen Glasverpackungen, indem die Höhe Ihrer CO₂-Kompensation bestätigt wird.

Wir haben Ihnen eine Beispielberechnung der CO₂-Freistellung aufgeführt:

Beispielprodukt : Verpackungsglas „Rudi“ | 150g  | Artikel-Nr: 6126
Die verifizierten Emissionskategorien sind: Transport zwischen Lade- und Lieferadresse und Vorprodukt Verpackungsglas
Emissionsfaktor Verpackungslgas: 0,55499 [t CO₂-äquiv./t Verpackungsglas]*
Der Emissionsfaktor Transport pro Tonne Verpackungsglas: 0,10624 [t CO₂-äquiv./t transportiertem Verpackungsglas]**
Emissionsfaktor Verpackungsglas inkl. Transport: 0,6612289 [t CO₂-äquiv./t] transportiertem Verpackungsglas

Berechnung: 2.851,20 kg (Gesamtgewicht Verpackungsglas) x 0,6612289 (Emissionsfaktor Verpackungsglas inkl. Transport) = 1,88t ( 2t ) Gesamtemissionen CO₂***

Kompensationskosten:
10,00 €/t CO₂ für das Kompensationsprojekt in Vietnam****
Kosten für 2t CO₂-Ausgleich mit dem Kompensationsprojekt in Vietnam: 20,00 €
15,00 €/t CO₂ für das Kompensationsprojekt in Honduras****
Kosten für 2t CO₂-Ausgleich mit dem Kompensationsprojekt in Honduras: 30,00 €
On Top kostenfrei: Für jede kompensierte CO₂-Tonne pflanzt EUROGLAS für Sie einen Baum im Spessart.

*Der Emissionsfaktor für das Verpackungsglas ist der international anerkannten Datenbank ecoinvent 3.8 entnommen. Der Datensatz umfasst Material- und Energieeinsatz, Wasserverbrauch,  Emissionen in Luft und Wasser, Abfallerzeugung und die vorgelagerten Transporte. Das für den Emissionsfaktor berücksichtigte Land ist Deutschland. Dieser Wert wurde mit der Studie des Instituts für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung der Universität Stuttgart, in Zusammenarbeit mit Navigant Energy Germany GmbH, aus dem Jahr 2019 abgeglichen.
**Der Emissionsfaktor pro Tonnenkilometer für einen Lkw liegt laut GLEC 2.0 bei 0,100 kg CO₂-äquiv./Tkm. Die Transportstrecke beträgt 1.000 km. Bereits berücksichtigt wurden 20 % Sicherheitsaufschlag für die Ausgangslogistik.
***Das Gesamtgewicht in Höhe von 2.851,20 kg entsprechen 8 Paletten (19.008 Stück) Verpackungsgläser. Die Gesamtemissionen werden auf die nächste volle CO₂-Tonne (1,88t -> 2t) aufgerundet, da wir für die CO₂-Freistellung nur volle CO₂-Tonnen anbieten. 
****So viel kosten die jeweiligen Klimaschutzprojekte pro kompensierte CO₂-Tonne.

Nach dem Prinzip des im Kyoto Protokoll beschriebenen „Clean Development Mechanism“, sollen Treibhausgase, die an einem Ort der Erde entstehen und nicht vermieden werden können, durch Klimaschutzprojekte an einem anderen Ort eingespart werden. Um diese zu finanzieren, kaufen Unternehmen Zertifikate entsprechender Klimaschutzprojekte aus den sechs verfügbare Projektsektoren (Biomasse, Kochöfen, Solarenergie, Waldschutz, Wasserkraft und Windenergie). Jedes Zertifikat steht für 1 Tonne CO₂, die durch das jeweilige Projekt eingespart wird. Weltweit gibt es zahlreiche Klimaschutzprojekte, die meisten davon unterstützen erneuerbare Energieprojekte. Die Initiatoren dieser Projekte erhalten für ihr Engagement Emissionsgutschriften, die in Form von Klimaschutzzertifikaten gehandelt werden können. Die Höhe bemisst sich beispielsweise durch den Vergleich mit den Emissionen, die durch den Bau eines Kohlekraftwerkes entstanden wären.

Nicht jedes der sieben Haupttreibhausgase ist gleichermaßen wirksam. Methan ist z. B. 21-mal so klimaschädlich wie CO₂, Distickstoffmonoxid 310-mal und Schwefelhexafluorid sogar 14.000-mal. Um die Emissionen miteinander zu vergleichen, werden daher alle Treibhausgase auf CO₂ umgerechnet. Man spricht dann von CO₂-Äquivalenten.

CER (Certified Emission Reduction) ist ein Zertifikatstyp auf UN-Ebene, das auch als Kyoto-Zertifikat bezeichnet wird, der für erfolgreich durchgeführte Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern ausgegeben wird und das von den Vereinten Nationen (UNFCCC) zum Ausgleich von CO₂-Emissionen zugelassen ist.

Gold-Standard-Zertifikate setzen höchste Maßstäbe für positive Auswirkungen von Klimaprojekten und anderen Projekten und deckt verschiedene Themenbereiche ab, wie z.B. Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Wasserqualität, Biogas und Aufforstung bzw. Wiederaufforstung.

Die erworbene Anzahl an CO₂-Zertifikaten wurden stillgelegt. Dies ist insofern bedeutend, da diese Stilllegung Voraussetzung für die Gestaltung und Vermarktung CO₂-neutraler Unternehmen und/oder Produkte ist. Ohne Stilllegung könnte ein CO₂-Zertifikat im freiwilligen Markt ggf. weiter gehandelt werden, wodurch keine zusätzliche Emissionsreduktion erreicht würde.
Der Klimawandel ist global, es spielt also keine Rolle wo CO₂ Emissionen ausgestoßen oder eingespart werden, am Ende ist die Summe der Treibhausgase entscheidend. Im völkerrechtlich verbindlichen Kyoto-Protokoll wurde jedoch festgelegt, dass sogenannte Klimaschutzprojekte, die Treibhausgasemissionen vermeiden oder speichern, dort stattfinden sollen, wo sie am wirtschaftlichsten sind. Dementsprechend gibt es viele Projekte in Schwellen- und Entwicklungsländern, da hier das Potenzial der Einsparungen durch neue Technologien noch sehr hoch ist und diese wesentlich kostengünstiger eingesetzt werden können. Zudem sind dort häufig die Bedingungen für erneuerbare Energieanlagen (Sonne, Wind, Wasser und Biomasse) deutlich vorteilhafter. Außerdem tragen die Projekte in Schwellen- und Entwicklungsländern zur Verbesserung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Situation bei und unterstützen die Realisierung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Für Schwellen- und Entwicklungsländer ist der Emissionshandel ein wesentlicher Treiber für den Transfer sauberer Technologien und einer nachhaltig ausgerichteten wirtschaftlichen Entwicklung.

Die gekauften Klimaschutzprojekte werden durch die externe Nachhaltigkeitsberatung Fokus Zukunft jeweils nach einem der drei international anerkannten Zertifizierungsstandards - VCS (Verified Carbon Standard), UN CER (Certified Emission Reduction der Vereinten Nationen) oder der von WWF entwickelte Gold-Standard - akkreditiert, freigegeben und kontrolliert. Die Validierung der Projektergebnisse, in Bezug auf die erzielten CO₂-Einsparungen, wird durch unabhängige Prüfinstanzen, wie beispielsweise dem TÜV, bescheinigt.

Die 17 Sustainable Development Goals (SDGs) sind die aktuellen globalen Ziele der Vereinten Nationen (UN) für eine nachhaltige Entwicklung. Die SDGs wurden im September 2015 in New York als Kernstück der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ verabschiedet und von allen UN-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Als Basis dienten die zuvor veröffentlichten „Millenniums-­Entwicklungsziele“ und die „Nachhaltigkeitsagenda“, die im Zuge des Rio-Prozesses verabschiedet wurde.

Die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) ist ein globaler Plan zur Förderung nachhaltigen Friedens und Wohlstands und zum Schutz unseres Planeten. Seit 2016 arbeiten alle Länder daran, diese gemeinsame Vision zur Bekämpfung der Armut und Reduzierung von Ungleichheiten in nationale Entwicklungspläne zu überführen. Dabei ist es besonders wichtig, sich den Bedürfnissen und Prioritäten der schwächsten Bevölkerungsgruppen und Länder anzunehmen - denn nur wenn niemand zurückgelassen wird, können die 17 Ziele bis 2030 erreicht werden.

  • Ziel 1: Armut beenden
    Es gehört zu den zentralen Entwicklungszielen bis 2030 die extreme Armut auf der Welt zu beseitigen. Allerdings wird extreme Armut mit einem gegenwärtigen Grenzwert von 1,25 US-Dollar, die pro Person pro Tag zur Verfügung stehen, definiert. Kritiker halten diesen Wert für deutlich zu niedrig.
  • Ziel 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern
    Alle Menschen sollen bis 2030 „ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben“. Obwohl bereits heute genügend Nahrungsmittel zur Verfügung stehen, haben immer noch nicht alle Menschen Zugang zu ihnen. Ebenso sollen alle Formen der Mangelernährung beseitigt sowie die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen der kleinen Nahrungsmittelproduzenten verdoppelt werden.
  • Ziel 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern
    Bis 2030 soll die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburten sinken. Vermeidbare Todesfälle bei Neugeborenen und Kindern unter fünf Jahren sollen verhindert werden. In den Zielvorgaben sind die Beseitigung der Aids-, Tuberkulose- und Malaria-Epidemien sowie der vernachlässigten Tropenkrankheiten von besonderer Bedeutung, ebenso der Zugang zu einer Gesundheitsversorgung für alle.
  • Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern
    Die wichtigste Zielvorgabe besagt, dass bis 2030 sichergestellt werden soll, „dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen“. In weiteren Zielvorgaben werden Maßstäbe für Vorschulerziehung sowie Hochschul- und Berufsbildung formuliert.
  • Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
    Zu den wesentlichen Anliegen gehört, alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen zu beenden und die Gewalt gegen sie zu beseitigen. Weitere Zielvorgaben befassen sich mit individuellen Formen der geschlechtsspezifischen Diskriminierung, wie beispielweise Zwangsheirat, fehlende Chancengleichheit bei dem Erlangen von Führungspositionen und ungleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen.
  • Ziel 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten
    Bis 2030 soll der Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser sowie einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung für alle verwirklicht werden. In weiteren Zielvorgaben geht es u.a. um die Verbesserung der Wasserqualität, die Effizienz der Wassernutzung und den Schutz wasserverbundener Ökosysteme.
  • Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern
    Der allgemeine Zugang zu Energiedienstleistungen soll bis 2030 gesichert werden. Dabei soll der Anteil erneuerbarer Energie deutlich erhöht werden. Gleichzeitig soll die Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppelt werden.
  • Ziel 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
    Großes Gewicht wird auf Fragen des nachhaltigen Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung gelegt. Ein hohes Wirtschaftswachstum wird vor allem in den am wenigsten entwickelten Ländern für erforderlich gehalten, mindestens 7 % im Jahr. Für alle Länder werden höhere wirtschaftliche Produktivität und Ressourceneffizienz angestrebt. Andere Zielvorgaben befassen sich mit menschenwürdigen Arbeitsplätzen, einer produktiven Vollbeschäftigung, der Beendigung von Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel sowie dem Schutz der Arbeitsrechte.
  • Ziel 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovation unterstützen
    Es wird angestrebt, eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, um so wirtschaftliche Entwicklung und menschliches Wohlergehen zu unterstützen. Insbesondere in Entwicklungsländern sollen kleine Industriebetriebe einen besseren Zugang zu Finanzdienstleistungen, Wertschöpfungsketten und Märkten erhalten.
  • Ziel 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
    Eine wichtige Zielvorgabe lautet: „Bis 2030 ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung zu erreichen.“ Angestrebt wird außerdem u. a. eine „verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen“.
  • Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten
    „Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren.“ Dazu gehören u. a. ein Verkehrssystem für alle, eine partizipative Siedlungsplanung, ein verbesserter Katastrophenschutz, eine Verminderung der Umweltbelastung und eine größere Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels.
  • Ziel 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
    Zur Umsetzung dieses Ziels „sind an der Spitze die entwickelten Länder“ gefordert, während die Entwicklungsländer entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihren Kapazitäten Maßnahmen ergreifen sollen. Als wichtige Themen werden dabei u. a. die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen, eine Halbierung der Nahrungsmittelverschwendung und ein umweltverträglicher Umgang mit Chemikalien und Abfällen aufgeführt. Angestrebt wird auch eine allmähliche Abschaffung der schädlichen Subventionen für fossile Brennstoffe.
  • Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen
    Es gilt, wird in einer Zielvorgabe formuliert, „die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern“ zu stärken. Dafür müssen Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbezogen werden. Ausdrücklich wird an die Verpflichtung der entwickelten Länder erinnert, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für den Klimaschutz in Entwicklungsländern aufzubringen.
  • Ziel 14: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen
    Bis 2025 sollen alle Arten der Meeresverschmutzung gestoppt oder erheblich verringert werden. Außerdem sollen die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaftet und die Versauerung der Ozeane bekämpft werden. Angestrebt werden auch eine wirksame Regelung der Fangtätigkeit und die Beendigung der Überfischung.
  • Ziel 15: Landökosysteme schützen wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen
    Bis 2030 soll eine nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme sowie der Wälder erreicht werden. Ebenso werden eine Bekämpfung der Wüstenbildung und die Erhaltung der Bergökosysteme angestrebt. Um den Verlust der biologischen Vielfalt zu beenden, sollen bedrohte Arten geschützt und ihr Aussterben verhindert werden.
  • Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
    Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Formen von Gewalt verringert und Rechtsstaatlichkeit gewährleistet werden, wozu auch der Aufbau leistungsfähiger Institutionen gehört. Ebenso gilt es, bis 2030 die illegalen Finanz- und Waffenströme deutlich zu verringern.
  • Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung stärken
    Die Industrieländer werden aufgefordert, ihre Zusagen von öffentlicher Entwicklungshilfe einzuhalten, insbesondere die Bereitstellung von 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens für diese Aufgaben. Gefördert werden soll eine verstärkte Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation. Zu den Zielvorgaben gehört es auch, ein gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation zu schaffen.

Die Weltgemeinschaft hat sich darauf geeinigt, dass die Erderwärmung auf unter 2 Grad Celsius – besser noch auf 1,5 Grad – beschränkt werden muss, um katastrophale Folgen zu verhindern. Doch die derzeitigen Zusagen der einzelnen Staaten reichen nur für eine Beschränkung der Erwärmung auf maximal 4 Grad. Um diese Ambitionslücke zu schließen, bedarf es eines zusätzlichen und erheblichen Engagements von Unternehmen, sowie Bürgerinnen und Bürgern. Wir haben erkannt, dass freiwillige Emissionsreduzierungen und der Ausgleich von unvermeidbaren Emissionen unerlässlich sind, um dem Klimawandel wirkungsvoll entgegenwirken zu können.

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