FAQ
Ihre Fragen zu den Energiekostenzuschlägen - unsere Antworten.
Ein Energiekostenzuschlag ist ein Zuschlag auf den Artikelpreis zur Deckung außerordentlicher Energiepreissteigerungen seit Ende 2021 und besonders seit Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts.
Die Energiekosten haben sich seit Mitte 2021 mit zunehmendem Verlauf außerordentlich und ungewöhnlich erhöht. Dies lag vor allem in der Wiederbelebung der Weltwirtschaft begründet.
Diese Erhöhungen wurden mit dem Preiswechsel 2021 – 2022 nur teilweise berücksichtigt, da allgemein von einer Erholung der Energiepreise ab März / April 2022 ausgegangen wurde.
Durch den Beginn des Russland-Ukraine-Konflikts sind die Preise nochmals in bisher nie gekanntem Ausmaß angestiegen.
Die Summe dieser beiden Effekte in Kombination mit dem extrem hohen Kostenanteil von Energie am Endprodukt (20 – 30 % je nach Behälter) führten dazu, dass sich die Industrie gezwungen sah, ungewöhnlich schnell und deutlich einzugreifen.
Die Berechnungen sind nicht einheitlich und abhängig von etlichen Faktoren wie der allgemeinen Kostenstruktur, der Einkaufsstruktur, des Artikelportfolios, der Bemessungsgrundlagen, der einzelnen Hersteller und so weiter. Aufgrund dieser individuellen Faktoren ist es nicht möglich, eine pauschale Berechnung aufzuzeigen.
Im Grunde gibt es zwei Abrechnungsmodalitäten, die sich herauskristallisiert haben:
- Abrechnung als gewichtsabhängigen Tonnagezuschlag in € / Tonne Glas
- Abrechnung als prozentualer Aufschlag auf den vollen Artikelpreis (Abgabepreis)
Wir als EUROGLAS rechnen die Mehrkosten grundsätzlich je Artikel und Rechnung und als Extraposition ausgewiesen ab.
Aktuell liegen die Erhöhungen bei rund 15 % (niedrigster 10,5 %, höchster 45 %). Die Höhe des Energiekostenzuschlags ist maßgeblich abhängig vom Hersteller der Ware und ob eine Reinbelieferung als Direktlieferung erfolgt oder eine Belieferung über Umschlagläger oder als Portfolio-Artikel. Das heißt:
- Direktlieferungen in Teil- oder Komplettladungen, die direkt und vom immer gleichen Hersteller erfolgen, werden mit dem auf den Hersteller entfallenen Energiekostenzuschlägen abgerechnet. Die Aufschlüsselung erhalten Sie von Ihrem zuständigen Verkäufer.
- Lieferungen von unseren Umschlaglägern werden in der Regel mit 15 % abgerechnet.
- Lieferungen von Portfolio-Artikeln (Standardartikel, mehrere Hersteller; zum Beispiel: Mehrweg-Bierflaschen) werden mit einem homogenisierten Satz abgerechnet.
Dies ist wiederum abhängig vom Hersteller und dem Abrechnungsmodus.
- Die tonnageabhängige Abrechnung wird monatlich überarbeitet und zum Ende jedes Monats für den Folgemonat festgelegt. Die Werte schwanken in Abhängigkeit der Energiepreisentwicklung.
- Die prozentualen Aufschläge sind entweder bis auf Weiteres oder bis zu einem bereits bestimmt Enddatum zur Neubewertung (z. B. 30.06.22; 30.09.22) festgelegt.
Eine Prognose über Stabilität und mögliche Korrekturen kann aktuell nicht getroffen werden.
Für die Abschaffung der Energiekostenzuschläge setzen die Hersteller im Allgemeinen voraus, dass sich der Markt nachhaltig beruhigt hat und die Energiekosten auf dem für 2022 kalkulierten Preisniveau angekommen sind. Die Entwicklungen werden von uns wöchentlich überprüft und mit den Werken wenigstens monatlich besprochen.
Wir gehen aufgrund der unsteten weltpolitischen Lage sowie der Beschlüsse der Bundesregierung zum Abbau der Abhängigkeit russischer Energielieferungen aktuell nicht von einer baldigen Abschaffung der Zuschläge aus und empfehlen daher, diese in Verkaufskalkulationen aufzunehmen.
Wir fordern von allen Lieferanten die Grundlagen/Referenzwerte derer Berechnungen ein, prüfen die Argumentationen für Erhöhungen auf Nachvollziehbarkeit und setzen Anpassungen im Vergleich zum Marktumfeld. Alle Preisforderungen werden von uns wirtschaftlich sowie rechtlich geprüft, die entsprechenden Mehrkosten werden pro Lieferant, Kunde und Artikel nachgehalten.
Die Rechtmäßigkeit der Art, Höhe und Dauer der Zuschläge sind für uns nicht eindeutig zu bestimmen.
Aufgrund der marktweiten Anpassungen über alle Hersteller und der Struktur des Marktes im Allgemeinen (Energieintensität, zwingender Dauerbetrieb der Wannen etc.) unterstellen wir, dass die wirtschaftliche Notwendigkeit von Anpassungen seitens der Hersteller gegeben ist. Ein Einspruch gegen die Zuschläge hätte bei allen Lieferanten zur Folge, dass Belieferungen teilweise oder ganz eingestellt würden. Aufgrund der Kurzfristigkeit und der fehlenden Ausweichkapazitäten sind wir gezwungen, die Erhöhungen zu akzeptieren. Die andernfalls riskierten Folgekosten durch Lieferausfälle wären unverhältnismäßig höher. Für den Fall, dass Kapazitäten aufgrund mangelnder Preisdeckung gänzlich stillgelegt würden, hätte dies langfristige und unabsehbare Folgen für den Verpackungsmarkt.
Hinweis: Stillgelegte Schmelzwannen können in der Regel nicht mehr in Betrieb genommen werden.
Die Glasindustrie arbeitet grundsätzlich mit einer Kombination aus langfristigen Lieferverträgen (Hedging) und kurzfristigem Kauf zu Marktpreisen (Spotkauf) für Energie (Strom und Gas). Verträge werden mit kurz-, mittel- und langfristigen Annuitäten geschlossen und rollieren somit.
Dies ist ein bewährtes System aus der Vergangenheit, dass dazu beigetragen hat, Marktpreisschwankungen auszugleichen und marktgerecht einzukaufen.
Trotz der nur anteiligen Betroffenheit an den extrem gestiegenen Spotpreisen (zeitweise + 300 %) und den dadurch ebenfalls stark gestiegenen Kosten für mittel- und langfristige Anschlussverträge sind die Auswirkungen deutlich spürbar.
Der Anteil an Hedging und Spotkauf ist für jeden Hersteller individuell und basiert auf den jeweiligen Erfahrungen und der Risikobereitschaft. In der Regel werden zwischen 20 – 40 % der Zukäufe auf dem Spotmarkt gedeckt, teilweise haben Hersteller auch bis zu 80 % und mehr kurzfristig eingekauft.
Dies ist auch ein Grund dafür, dass so unterschiedliche Erhöhungssätze von den verschiedenen Herstellern gefordert werden.
Es gibt verschiedene Anbieter von Marktdaten. Nachfolgenden finden Sie die von einigen unserer Lieferanten referenzierten Marktpreisdatenbanken:
Hinweis: Die Spotmarktdaten dienen nur zur Orientierung der aktuellen Entwicklung und geben keine genaue Auskunft über die tatsächlichen Abschlüsse für Energielieferungen.
- Segmente wie z. B. Verschlüssen aus Aluminium, Kunststoff und Holz, Thermokapseln, Kartonagen, Frachten sowie in der Glasveredelung sind ebenfalls von Auswirkungen der Energie- und Rohstoffpreisentwicklung betroffen.
- Durch die Komplexität und der Betroffenheit verschiedener Komponenten der Artikel in unterschiedlichem Ausmaß (Holz, Kunststoff, Leim, Kartonagen, Energie, Fracht- und Personalanteile etc.) sind hier die Erhöhungen nicht so eindeutig umzusetzen wie im Bereich der Glasverpackungen.
- Die Kostenzuschläge ermöglichen die Aufrechterhaltung der Fertigungskapazitäten.
- Durch die Preiserhöhungen und befürchteten Engpässe sind schwer einzuschätzende Lagerkäufe getätigt worden, die deutliche Verschiebungen und spürbare Verknappungen in einigen Bereich zur Folge haben. Wann sich dieser Knoten wieder löst, ist schwer abzuschätzen.
- Auch der Wegfall von Kapazitäten aus Russland und der Ukraine führt in vielen Produktbereichen, vor allem aber bei Standards zu absehbaren Engpässen.
- EUROGLAS betreibt ein stabiles und auf Langfristigkeit ausgelegtes Lieferanten- und Kundenmanagement. Durch entsprechende Planung Ihrer Bedarfe und regelmäßige Abstimmung können Verfügbarkeiten gut abgesichert werden.
- Regelmäßige, proaktive Kommunikation und das Abstimmen Ihrer Bedarfe.
- Ein sukzessiver und gestreckter Aufbau von Pufferbeständen erhöht Ihre Sicherheit, ohne die bereits knappen Kapazitäten unnötig stark zu belasten oder ausrufernde Mehrkosten zu generieren.
- Sprechen Sie uns auf mögliche Optimierungen an, z. B. größere Abnahmecluster, alternative Verpackungen oder Ähnliches. Dies kann zu Kosteneinsparungen und mehr Flexibilität in der Bedarfsplanung führen.
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Kein Problem. Stellen Sie uns Ihre Frage einfach über unserem Kontaktformular und wir melden uns umgehend mit der passenden Antwort.