AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma EUROGLAS Verpackungsgesellschaft m.b.H.
1. GELTUNG
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden bezeichnet als AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der EUROGLAS (im Folgenden auch als Verkäufer bezeichnet) und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der EUROGLAS gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die EUROGLAS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die EUROGLAS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Aufträge vorbehaltslos ausführt. Auch dann werden die allgemeinen Bedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der EUROGLAS gelten für alle Bestellungen, egal ob im Internet, schriftlich, per Telefon oder auf sonstige Weise. Ergänzend, sofern diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln, gelten darüber hinaus die Bestimmung des deutschen Handelsgesetzbuches, die Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches sowie die Incoterms der Internationalen Handelskammer in Paris in der jeweils zum Liefer- oder Leistungszeitpunkt aktuellen Fassung. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer maßgebend.
2. Angebote und Vertragsschluss
1.
Alle Angebote der EUROGLAS sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – freibleibend und gelten nur bei ungeteilter Bestellung. Dies gilt auch, wenn dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen werden, an denen die EUROGLAS sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. EUROGLAS ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Käufers anzunehmen.
2.
Die Bestellung bei der EUROGLAS ist ein bindendes Angebot des Käufers. Die EUROGLAS wird dem Kunden den Eingang der Bestellung gesondert bestätigen. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden da. EUROGLAS wird die Bestellung prüfen und ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Käufer innerhalb dieser Frist die bestellte Lieferung zuzusenden. Einer später als 4 Wochen zugesandten Auftragsbestätigung muss der Kunde innerhalb von 4 Werktagen widersprechen, anderenfalls gilt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung als geschlossen, es sein denn, die Auftragsbestätigung weicht wesentlich von der Anfrage bzw. dem Angebot des Kunden ab.
3.
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der EUROGLAS und Käufern ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
4.
Vertragsgegenstand sind nur die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen der EUROGLAS GmbH. Für zusätzliche Leistungen ist die EUROGLAS berechtigt, diese gesondert in Rechnung zu stellen.
5.
Geringfügige Abweichungen wie Z.B materialbedingte Abweichungen von der Bestellung zugrundeliegenden Abbildungen oder Beschreibungen in Katalogen, Mustern oder Schaustücken, Farb- oder Maserungsabweichungen, werden vorbehalten. Derartige geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
3. Preise
1.
Die Preise gelten des jeweils in der Auftragsbestätigung aufgeführten Produktionsortes (Ex Works Incoterms 2020), solange und soweit keine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Sämtliche Preise werden in EUR angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Gebühren, Steuern und sonstige Nebenkosten sind nicht in den Preisen enthalten. Abweichende Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Für Lieferungen innerhalb der EU hat der Käufer seine USt.-Ident.-Nr. mitzuteilen. Fällt auf eine Lieferung keine Umsatzsteuer an, hat der Käufer hierauf rechtzeitig hinzuweisen und die erforderlichen Nachweise beizubringen.
2.
Die dem Angebot / der Auftragsbestätigung (je nach dem, was zutreffend ist) angegebenen Preise sind vorbehaltlich einer Anpassung nachfolgender Maßgabe verbindlich: EUROGLAS ist berechtigt, bei vereinbarten Lieferungen, auch auf Abruf, welche mehr als 10 Wochen seit Auftragsbestätigung ausgeführt werden sollen oder auf Grund einer durch den Kunden zu vertretenden Verzögerung 8 Wochen nach der Auftragserteilung erfolgen, die Preise aufgrund geänderter Abgaben, Rohmaterialkosten, insbesondere Beschaffungskosten und andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, im entsprechenden Umfang anzupassen. Bei mehreren Änderungen erfolgt eine Saldierung. Eine Anpassung behält sich EUROGS ab einer insgesamten Änderung von 3 % vor. Sollte der Preis sich durch die vorgenommene Preisanpassung um mehr als 15 % in Bezug auf den in dem Angebot/der Auftragsbestätigung angegebenen Preis ändern, so wird die EUROGLAS es versuchen, mit dem Kunden eine einvernehmliche neue Preisanpassung zu vereinbaren. Hierzu wird die EUROGLAS dem Kunden einen abgeänderten Preisvorschlag zukommen lassen. Kommt eine solche Einigung nicht innerhalb von 7 Tagen, gerechnet ab Zugang des abgeänderten Preisvorschlages bei dem Kunden, zustande, so sind sowohl die EUROGLAS als auch der Kunde berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen aufzukündigen. Schadensersatzansprüche, Erfüllungsansprüche und sonstige Haftungsansprüche aufgrund der Aufkündigung noch ausstehender Lieferungen sind ausgeschlossen.
4. Lieferfristen und Lieferung
1.
Vorbehaltlich einer anderen vertraglichen Vereinbarung erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW) der EUROGLAS gem. des in der Auftragsbestätigung aufgeführten Produktionsortes. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Werk verlassen hat. Die EUROGLAS haftet nicht für Beschädigungen oder Verluste während der Beförderung. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Beförderung respektive die Beauftragung des Transportunternehmens erfolgt stets im Auftrag und in Vertretung des Käufers, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.
2.
Verzögert sich der Versand, die Abholung oder Lieferung der Ware in Folge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat oder wünscht, so lagert die Ware nach dem Ablauf von fünf Werktagen, gerechnet ab dem Tag der Meldung der Lieferbereitschaft, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen werden die nachgewiesenen Lagerkosten dafür in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 5% des Rechnungsbetrages pro Monat. Entsprechend wird bei vereinbarter Selbstabholung verfahren.
3.
Im Rahmen von Auftragsbestätigungen etc. angegebene Liefertermine sind unverbindlich und auch keine Fixtermine. EUROGLAS gibt durch Angabe eines Liefertermins lediglich einen geplanten Liefertermin bei gewöhnlichem Lauf der Dinge an. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage als verbindlicher Liefertermin ist EUROGLAS an die Einhaltung des Termins gebunden.
4.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund verkäuferseits nicht beeinflussbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – wie z. B. Arbeitskämpfe, Unruhen, Pandemien/Epidemien, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben / Verzögerungen von Lieferungen der Vorlieferanten oder eine, den wesentlichen Teil der Branche treffende Material und Rohstoffknappheit – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung / Leistung später zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer hieraus Schadensersatzansprüche oder Erfüllungsansprüche herleiten kann.
5.
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und werden gesondert in Rechnung gestellt. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% und übliche geringfügige Maßtoleranzen sind zulässig und berechtigen den Käufer nicht zu einer Reklamation. Lieferungen sind bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin zulässig.
6.
Der Kunde ist verpflichtet, Paletten und Zwischenlagen binnen 90 Tagen ab Zugang der Lieferung zurückzuführen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die EUROGLAS berechtigt, dem Kunden auch ohne Mahnung die Kosten für neuwertige Paletten und Zwischenlagen in Rechnung zu stellen.
5. Eigentumsvorbehalt
1.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Verkäufer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
2.
Der Käufer verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden angemessen zu versichern, bei hochwertigen Waren jeweils zum Neupreis.
3.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherungshalber an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Verkäufer ermächtigt widerruflich den Käufer, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Das Recht des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Der Verkäufer wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt. Verhält sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer vertragswidrig, insbesondere kommt er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann der Verkäufer vom Käufer verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Verkäufer alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Verkäufer zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.
4.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet, die nicht im Eigentum des Verkäufers stehen, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Sofern die Verbindung oder Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig das Miteigentum überträgt. Der Verkäufer nimmt diese Übertragung an. Der Käufer wird das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an der Sache für den Verkäufer verwahren.
Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Käufer um 10 % übersteigt. Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten.
6. Zahlung und Verrechnung
1.
Es gelten die mit Ihnen vereinbarten Zahlungskonditionen. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der EUROGLAS zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware ohne Abzug.
2.
Ist vom Verkäufer in Bezug auf die bestellte Ware ein Teil der Lieferung nicht der Bestellung entsprechend geliefert worden, so bleibt in Ansehung des übrigen Teils der Lieferung der Vergütungsanspruch bestehen. Der Verkäufer kann den vertragskonform gelieferten Teil der Ware separat in Rechnung stellen, es sei denn, die Teillieferung ist für den Käufer nicht von Interesse.
3.
Der Käufer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen sowie mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. § 369 HGB bleibt hiervon unberührt. EUROGLAS ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. In diesem Falle wird der Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist EUROGLAS berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
4.
Unbeschadet der vereinbarten Zahlungsweise kann der Verkäufer Vorauszahlung für die Lieferung verlangen, falls a) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers eintritt oder dem Verkäufer ein Umstand bekannt wird, aus dem sich begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit ergeben, es sei denn, dass die Zahlung in anderer, den Verkäufer sicherstellender Weise (z. B. Bankbürgschaft) gewährleistet wird, b) der Käufer mit der Annahme, Abnahme oder Bezahlung einer Lieferung in Verzug ist.
5.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn EUROGLAS über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck unwiderruflich eingelöst wird. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, Wechsel nur nach gesonderter Vereinbarung.
6.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle übrigen Forderungen ebenfalls sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.
7.
EUROGLAS behält sich das Recht vor, Kaufpreisforderungen aus Warenlieferungen oder aus sonstigen Lieferungen und Leistungen an Dritte abzutreten. Die Abtretung wird dem Käufer angezeigt.
7. Mängel und Gewährleistung
1.
Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Lagerung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder von ihm beauftragte Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Verkäufer ebenso wenig ein, wie für die Folge unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Verkäufers vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder von ihm beauftragter Dritter. Gleiches gilt für geringfügige Mängel sowie für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, wie z.B. leichte Kratzer. Die Normen und technischen Regeln der CETIE als auch die AQL Tabellen finden auf das Vertragsverhältnis zwischen der EUROGLAS und dem Kunden Anwendung. Diese sind unter https://www.cetie.org/en/ abrufbar. Diese Normen und Regeln definieren unter anderem wann eine Abweichung als Mangel einzustufen ist. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist.
2.
Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen eines Mangels an der Ware bestehen nur, wenn der Kunde gegenüber der EUROGLAS diese Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware bzw. bei versteckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich unter Angabe des behaupteten Mangels rügt. Anderenfalls sind sämtliche Gewährleistungsansprüche und die hiermit zusammenhängenden Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Die Untersuchungspflicht des Kunden erstreckt sich auf die gesamte erhaltene Lieferung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Zugang der Mängelrüge in schriftlicher Form bei EUROGLAS. Solange und soweit berechtigte Mängel angezeigt werden, ist die EUROGLAS nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffender Wahl verpflichtet, eine mangelfreie Sache im Austausch gegen Überlassung der mangelhaften Sache zu liefern oder den Mangel zu beseitigen. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache ordnungsgemäß zu verpacken und an die EUROGLAS zur Ermöglichung ihrer Gewährleistungsverpflichtung zu versenden. Die hiermit verbundenen, nachvollziehbaren, angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen trägt im Fall der berechtigten Mangelrüge der Verkäufer. Schlägt die Nacherfüllung fehl (nach zweimaligem Versuch), ist der Kunde berechtigt, entweder den vereinbarten Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Bei geringfügigen Mängeln und Mängeln, welche die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der EUROGLAS, kann der Kunde unter den in VIII. bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
3.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang der Ware. Die Verkürzung der Gewährleistungspflicht auf ein Jahr gilt nicht für Ansprüche das Kunden, für welche die Haftung nicht eingeschränkt wird (VIII). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445 b BGB). Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf behauptete Mängel, die durch natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Insbesondere haftet die EUROGLAS nicht für Veränderungen der übersandten Ware durch eine unsachgemäße Handhabung oder Lagerung. Die Gewährleistungsverpflichtung der EUROGLAS besteht nicht, wenn der Kunde ohne Zustimmung der EUROGLAS selbst eine Nachbesserung vornimmt oder durch Dritte nachbessern lässt.
8. Schadensersatzansprüche, Haftung
1.
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die EUROGLAS bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
2.
Auf Schadensersatz haftet die EUROGLAS – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall (b) ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3.
Die sich aus Ziff. 8.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die EUROGLAS nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Pflichtverletzung durch die EUROGLAS zu vertreten ist. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.
5.
Die Haftung wird generell mit einem Betrag in der Höhe des Warenwertes der jeweiligen Lieferung beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen der Ziff. 8.2 Satz 2 (a) und (b) sowie in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.
Für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Waren übernimmt die EUROGLAS keinerlei Haftung. Ebenso wenig wird für Arbeiten von Dritten, die nachträglich an der gelieferten Ware durchgeführt werden, gehaftet.
9. Ausfuhrnachweis
Holt der Kunde die Waren selbst oder durch einen Beauftragten ab und befördert oder versendet sie in ein Gebiet außerhalb der europäischen Gemeinschaft, so hat der Kunde der EUROGLAS die steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweise zu erbringen. Werden diese Nachweise nicht vorgelegt, so hat der Kunde den für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Sonstiges
1.
Erfüllungsort für sämtliche wechselseitigen Verpflichtungen als auch für die Zahlung des Kaufpreises ist der Firmensitz des Verkäufers, 87656 Germaringen.
2.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der EUROGLAS und dem Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („UN-Kaufrecht“ bzw. CISG) finden auf dieses Vertragsverhältnis keine Anwendung.
3.
Ist der Käufer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der EUROGLAS, Am Riederloh 26, 87656 Germaringen. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Die EUROGLAS ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
4.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon ihre Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Der Käufer und die EUROGLAS verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen bzw. Teilbestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck am besten entsprechen. Gleiches gilt für den Fall unbewusster Lückenhaftigkeit.
© Stand 11/2022